Befristete Aufnahme des Lehrpersonals am Sozialwissenschaftlichen, Sprachen- und Kunstgymnasium Meran im Schuljahr 2026/2027 – Stellenvergabe durch die Schule: Vergabekriterien

Befristete Aufnahme des Lehrpersonals am Sozialwissenschaftlichen, Sprachen- und Kunstgymnasium Meran im Schuljahr 2026/2027 – Stellenvergabe durch die Schule: Vergabekriterien

Befristete Aufnahme des Lehrpersonals am Sozialwissenschaftlichen, Sprachen- und Kunstgymnasium Meran im Schuljahr 2026/2027 – Stellenvergabe durch die Schule: Vergabekriterien
Nach Einsichtnahme
• in den Artikel 13, Abs. 3 des Landesgesetzes vom 29.06.2000, Nr. 12 (Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse);
• in den Beschluss der Landesregierung Nr. 373 vom 21.05.2024, betreffend die Aufnahme des Lehrpersonals an den Grund-, Mittel- und Oberschulen, abgeändert und ergänzt mit Beschluss Nr. 326 vom 20.05.2025 sowie Nr. 462 vom 12.06.2026;
• in das Rundschreiben Nr. 28 vom 30.06.2026, betreffend die befristete Aufnahme des Lehrpersonals an den Grund-, Mittel- und Oberschulen für das Schuljahr 2026/2027 – Stellwahl, Stellenverzeichnis, Stellenvergabe durch die Schulen;
• in die Mitteilung der Deutschen Bildungsdirektion vom 15.07.2026, betreffend den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen für das Fach Katholische Religion an Grund-, Mittel- und Oberschulen – Schuljahr 2026/27;
festgestellt, dass
• nach Erschöpfung der eigenen Schulrangliste, Lehrpersonen über die Bewerbungsplattform für Direktberufungen MADlene gesucht werden;
legt die Schulführungskraft folgende Kriterien für die Vergabe von noch frei gebliebenen Stellen nach Abschluss der Stellenwahl bzw. für Supplenzen für zeitweilig abwesende Lehrpersonen fest:
• Kontinuität: bisher gezeigte Professionalität und Einsatz für die Schule allgemein und die Schulgemeinschaft;
• berufliche Erfahrung und positive Bewertung eventueller vorangegangener Supplenzstellen (siehe Beschluss der Landesregierung Nr. 373 vom 02.07.2024, Art. 13, Abs. 7 ) der jeweiligen Wettbewerbsklasse, in verwandten Wettbewerbsklassen, in der betreffenden Wettbewerbsklasse einer anderen Schulstufe;
Weitere Kriterien, die weder einer hierarchischen Reihung noch einem qualitativen und quantitativen Charakter entsprechen. Ausschlaggebend ist hierzu die Gesamtbewertung:

andere Qualifikationen oder Nachweise, die für die schulische Arbeit relevant sind;
• Ergebnis des Vorstellungsgesprächs: pädagogisch-didaktische Kenntnisse, Kenntnis der Altersstufe, der Anforderungen des Berufsbildes, der Rechte und Pflichten einer Lehrperson, usw.;
Für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge im Fach Katholische Religion erfolgt die Auswahl der Lehrpersonen auf Grundlage des Verzeichnisses geeigneter Lehrpersonen des Amtes für Schule und Katechese. Dabei gilt folgende Priorisierung:
• Lehrpersonen mit gültigem Studientitel;
• Lehrpersonen in einem laufenden religionspädagogischen Studium;
• Lehrpersonen ohne theologische Ausbildung, die jedoch über Unterrichtserfahrung im Fach Katholische Religion verfügen.

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