Information gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. April 2016 – Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Landes-
evaluationsstelle für das deutschsprachige Bildungssystem – Schuljahr 2025/26, durchgeführt ge-
mäß dem Gesetzesdekret Nr. 62 vom 13. April 2017
Rechtsinhaber der Datenverarbeitung: Rechtsinhaber der Datenverarbeitung ist die Autonome Pro-
vinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@pro-
vinz.bz.it PEC: generaldirektion.direzionegenerale [at] pec.prov.bz.it (generaldirektion[dot]direzionegenerale[at]pec[dot]prov[dot]bz[dot]it)
Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DBS der Autonomen Provinz Bozen sind fol-
gende: Autonome Provinz Bozen, Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Organisationsamt, 39100,
Bozen; E-Mail: dsb [at] provinz.bz.it (dsb[at]provinz[dot]bz[dot]it) PEC: rpd_dsb [at] pec.prov.bz.it (rpd_dsb[at]pec[dot]prov[dot]bz[dot]it)
Ursprung: Die Daten stammen aus dem Schulinformationssystem des Landes (Artikel 1/quinquies des
Landesgesetzes Nr. 5/2008), welches auch die Landesdatenbank der Schülerinnen und Schüler um-
fasst und wurden im Sinne der Artikel 1/bis und 1/quinques des Landesgesetzes Nr. 5/2008 erhoben.
Kategorien der Daten: Es werden folgende personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler
verarbeitet: Name, Nachname, Geschlecht, Geburtsland und -datum, Alter bei eventueller Einwande-
rung nach Italien, Anzahl Geschwister, Besuch des Kindergartens, Sprache zuhause, Schulnoten im
getesteten Fachbereich und beim Abschluss der Mittelschule, Funktionsdiagnosen und -beschreibun-
gen sowie folgende personenbezogene Daten der Eltern bzw. Erziehungsverantwortlichen verarbei-
tet: Geburtsland, Ausbildung und Beschäftigung/Beruf.
Zwecke der Verarbeitung: Die erhobenen Daten werden in elektronischer Form vom dazu beauftrag-
ten Personal der Landesevaluationsstelle für das deutschsprachige Bildungssystem verarbeitet, und
zwar für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit der Durchführung der gesetzlich vorgesehenen
Lernstandserhebungen (Art. 4 des DLH Nr. 39/2012, Art. 24 Absatz 2 des Gv.D. Nr. 62/2017, Beschluss
der Landesregierung Nr. 63/2022) sowie zur Bekämpfung der unbefugten Verbreitung von Prüfungs-
inhalten. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Bildungsdirektor an seinem Dienstsitz.
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten werden dem INVALSI (Istituto Nazionale di Valutazione
per la Scuola e l’Istruzione) zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen seiner institutionel-
len Aufgaben, auch in pseudonymisierter Form, übermittelt. Die Daten können auch weiteren Rechts-
trägern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung
des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website
des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, wel-
cher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet,
personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen
Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Da-
tenschutz -Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien.
Verbreitung: Die personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet.
Datenübermittlungen: Es werden keine personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt.
Speicherungsdauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen
Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automa-
tisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person
auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung
oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Vorausset-
zungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder
die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen
Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen,
nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wich-
tigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transpa-
rente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.
Folgen der Nichtbereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Daten ist obligatorisch für alle Be-
lange, die sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, denen das INVALSI unterliegt. Daher
kann eine eventuelle Weigerung, diese ganz oder teilweise bereitzustellen, dazu führen, dass das IN-
VALSI nicht in der Lage ist, seine Aufgabe zur Durchführung periodischer und systematischer Über-
prüfungen der Kenntnisse und Fertigkeiten der Schüler zu erfüllen.
Für die Eltern ist die Angabe der Daten im Schülerfragebogen durch ihre Kinder freiwillig; die Nicht-
bereitstellung hat keinerlei negative Konsequenzen zur Folge.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ein-
gang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität
oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde
bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Zugang zum Invalsi-Test für die 5. Klassen.
Zugang zu den Lernstandserhebungen für die 2. Klassen
Die Pisastudie findet nur alle 3 Jahre statt. Der Termin für die nächste Studie wird rechtzeitig veröffentlicht.