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SCHULORDNUNG
DES SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN, SPRACHEN- und KUNSTGYMNASIUMS MERAN
Die Schule braucht als Lehr- und Lerngemeinschaft eine Schulordnung. Sie entsteht im Dialog zwischen der Schulleitung, den Lehrpersonen, den Schüler*innen und den Eltern und soll Rahmenbedingungen schaffen, welche ein gewinnbringendes, angenehmes und ein auf gegenseitigem Vertrauen aufgebautes Arbeiten an der Schule ermöglichen.
Die Schulordnung ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches verbindlich. Ihre Einhaltung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der gemeinsamen Arbeit.
Allgemeine Leitlinien
In allen Bereichen wird verantwortungsbewusstes Denken und Handeln gefordert und gefördert. Es werden offene, vertrauensvolle und durch gegenseitigen Respekt gekennzeichnete Beziehungen zwischen Lehrpersonen, Schulpersonal und Schüler*innen angestrebt. Unterschiedliche Wahrnehmungen und Sichtweisen werden akzeptiert, es wird aber die Bereitschaft und Fähigkeit zu Verständigung und Vereinbarung gefordert und gefördert.
1. ORGANISATORISCHE REGELUNGEN
1.1. Öffnungs- und Unterrichtszeiten
Die Schule ist an Schultagen von Montag bis Freitag von 07.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.50 bis 12.56 Uhr und von 13.12 bis 16.26 Uhr statt. Fahrschülerinnen, die nach Unterrichtsende eine Stunde oder länger auf die Abfahrt warten müssen, können auf Antrag der Eltern von der Schulführungskraft die Erlaubnis erhalten, den Unterricht bis maximal 20 Minuten früher zu verlassen; ebenso können Fahrschülerinnen mit Erlaubnis der Schulführungskraft verspätet in den Unterricht eintreten, wenn eine frühere Fahrgelegenheit nicht möglich ist. Der Instrumental-, Gesangs- und Ensembleunterricht kann aus organisatorischen Gründen außerhalb dieser Uhrzeiten stattfinden. Am Vormittag ist eine Pause von 15 Minuten zwischen der dritten und vierten Unterrichtsstunde vorgesehen.
Der Stundenplan wird nach den vom Lehrerkollegium und vom Schulrat genehmigten Kriterien erstellt. Umstellungen im Stundenplan sind nur mit Einverständnis der Schulführungskraft gestattet.
1.2. Aufenthalt im Schulgebäude
Auf schriftliche Anfrage können Schüler*innen mit Erlaubnis der Schulführungskraft sich auch außerhalb des Unterrichts im Gebäude aufhalten.
Die Spezialräume der Schule dürfen nur in Begleitung der Fachlehrperson betreten werden, die auch die Benützung der jeweiligen Lehrmittel regelt und betreut. Für die Benutzung der Bibliothek, der EDV-Räume und der Turnhalle gibt es eigene Regelungen, welche als Anlagen im Dreijahresplan eingesehen werden können. Schulfremde Personen haben nur Zutritt zum Sekretariat und dürfen in Klassen oder anderen Räumlichkeiten nur mit Einverständnis der Schulführungskraft oder der Fachlehrperson mitgenommen werden. Schüler*innen dürfen sich weder im Hof noch im Schulgebäude von schulfremden Personen besuchen lassen.
Die Schüler*innen dürfen den Aufzug der Schule nicht benützen; in begründeten Fällen kann bei der Schulführungskraft um eine Sondererlaubnis angesucht werden.
1.3. Pausen und Aufsicht
Die Schüler*innen werden vor Beginn des Unterrichts und während der Pause von den Lehrpersonen beaufsichtigt; der Aufsichtsdienst wird jedes Jahr durch einen eigenen Plan geregelt. Die Anweisungen der Lehrpersonen sowie der Schulwart*innen sind für alle Schüler*innen verbindlich. Die Schüler*innen können sich während der Vormittagspause innerhalb des Schulgebäudes oder im Pausenhof der Schule aufhalten. Die Schüler*innen dürfen den Schulbereich während des Unterrichts und während der Pause nur in dringenden Fällen mit einer schriftlichen Erlaubnis der Schulführungskraft verlassen.
Das Austreten während des Unterrichts bzw. das Verlassen des Klassenraumes kann nur mit Genehmigung der Lehrkraft erfolgen, da die Lehrpersonen während der Unterrichtszeit und der Pause die Verantwortung für die Schüler*innen tragen.
2. SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND SAUBERKEIT
2.1. Sicherheit
Auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände (Gebäude, Hof, Turnhalle) und bei Schulveranstaltungen sind alle zu rücksichtsvollem Verhalten angehalten.
Fahrräder werden auf dem Schulgelände an den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt. Es ist verboten, auf den Fensterbänken, den Blenden vor den Fenstern sowie auf den Heizkörpern zu sitzen. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Elektroherde und andere Haushaltsgeräte dürfen in den Klassenräumen nicht benutzt werden.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und Knallkörpern jeder Art ist verboten.
2.2. Unfallmeldungen
Alle Unfälle, auch scheinbar harmlose, sind unverzüglich im Sekretariat zu melden, damit rechtzeitig eine Meldung bei den zuständigen Behörden bzw. bei der Versicherung erfolgen kann.
2.3. Räumungsordnung
Für das Verhalten im Brand- und Katastrophenfall gibt es eine eigene Räumungsordnung, die strikt zu befolgen ist. Mindestens zweimal im Jahr wird eine Räumungsübung durchgeführt.
2.4. Klassenschränke
In einigen Klassen stehen verschließbare Schränke zur Verfügung.
Bei Verlassen des Klassenraumes nehmen die Schüler*innen ihre Wertgegenstände mit. Für Gegenstände, die in der Klasse unverschlossen zurückbleiben, übernimmt die Schule keine Haftung.
2.5. Sauberkeit
Zu den selbstverständlichen Verhaltenspflichten der Schüler*innen gehört es, dass sie die von der Schule zur Verfügung gestellten Lehrmittel und Bücher sowie die gesamte Einrichtung schonend behandeln und auf Ordnung achten. Die Klassen und Toiletten sind in sauberem Zustand zu halten und zu hinterlassen. Eventuelle Schäden sind umgehend bei den Schulwart*innen oder im Sekretariat zu melden.
Abfälle sind nach den Anforderungen der Mülltrennung in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Alle sind aufgefordert, Energie zu sparen.
2.6. Lüften
Die Luftqualität hat Einfluss auf die physische Gesundheit und auf die geistige Leistung der Lernenden und Unterrichtenden in den Schulen. In den Klassen verschlechtert sich mit der Anwesenheit von vielen Personen über eine längere Zeit die Luftqualität sehr schnell. Daher achten wir auf regelmäßiges Lüften während der Unterrichtsstunden, beim Stundenwechsel und während der Pausen.
2.7. Elektronische Geräte und Internetnutzung
Laut den geltenden Rechtsnormen gilt während der Unterrichtszeit ein generelles Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen/Smartphones und gleichartigen elektronischen Geräten. Die zuständige Lehrkraft kann zu didaktischen bzw. inklusiven Zwecken die Nutzung dieser Geräte erlauben. Zur Verbindung mit dem Internet wird der von der Schule bereitgestellte WLAN-Zugang verwendet. Zusammenfassungen, Übersetzungen, Anpassungen und die Wiedergabe von Texten oder von anderen Daten mit digitalen Mitteln ist erlaubt, wenn dies ausschließlich zu illustrativen Zwecken für den Unterricht erfolgt. Titel, Autor, Herausgeber, Übersetzer müssen genannt werden, sofern diese Angaben im Werk enthalten sind. Das Verwenden der Daten ist auf reelle und virtuelle Räume beschränkt, die ausschließlich den Lehrpersonen und Schüler*innen dieser Schule zugänglich sind.
Illegale Kopien von Programmen, Musiktiteln, Filmen und Ähnlichem sind verboten und unterliegen den strafrechtlichen Bestimmungen.
2.8. Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot
Es ist untersagt, alkoholische Getränke und Suchtmittel jeglicher Art in die Schule mitzubringen und zu konsumieren. Dies gilt auch für unterrichtsbegleitende Veranstaltungen. Übertretungen sind in der Disziplinarordnung geregelt.
Im gesamten Schulareal ist jegliche Form des Rauchens verboten. Dabei sind die elektronischen Zigaretten den herkömmlichen Zigaretten gleichgestellt. Bei einer Übertretung des Rauchverbots an der Schule folgt eine Verwaltungsstrafe laut Landesgesetz Nr. 6 vom 03.07.2006.
Lehrpersonen und das Schulpersonal sind aufgefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen und davon Abstand zu nehmen, vor der Schule zu rauchen.
3. INFORMATION UND MITBESTIMMUNG
3.1. Klassenversammlungen und Schülerratssitzungen
Die Klassen können monatlich zwei Unterrichtsstunden für Klassenversammlungen verwenden; diese sind ausgewogen auf die Fächer zu verteilen. Die Meldung mit der Tagesordnung wird von den Schülervertreter*innen sowie von den Lehrpersonen, deren Stunden in Anspruch genommen werden, unterzeichnet und spätestens drei Tage vorher der Schulführungskraft zur Genehmigung vorgelegt. Die Lehrpersonen der betreffenden Unterrichtsstunden üben während der Klassenversammlung ihre Aufsichtspflicht in der Weise aus, dass sie entweder bei der Versammlung anwesend sind oder von Zeit zu Zeit in den Klassenraum hineinschauen. Über jede Versammlung wird ein Protokoll abgefasst; dieses wird dem Klassenvorstand zur Kenntnis zugesandt. Ab Mitte Mai sind keine Klassenversammlungen mehr möglich.
An der Schülerratssitzung nehmen die Schülervertreter*innen aller Klassen teil. Sie wird von der bzw. dem Vorsitzenden in Absprache mit der Schulführungskraft einberufen.
3.2. Schülervollversammlungen
Schülervollversammlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Da ein externer Veranstaltungsort (z.B. Aula der WFO Meran in der Ariston-Galerie) gebucht werden muss, ist eine frühzeitige Ankündigung nötig.
3.3. Mitteilungen und Plakate an Anschlagtafeln
Das Anbringen von Plakaten, Mitteilungen und Ankündigungen an den Anschlagtafeln der Schule sind nur mit Erlaubnis der Schulführungskraft gestattet. Dies gilt auch für das Verteilen von Flyern und Handzetteln. Plakate, Flyer und dergleichen, auf denen der Name der Schule aufscheint, müssen vor der Drucklegung von der Schulführungskraft genehmigt werden.
4. UNTERRICHTSBEGLEITENDE VERANSTALTUNGEN
Die Durchführung von Lehrausgängen, Lehrausflügen, Lehrfahrten usw. wird durch eigene vom Schulrat beschlossene Richtlinien geregelt.
5. BEGEGNUNG LEHRPERSONEN, SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER SOWIE ELTERN
5.1. Individuelle Sprechstunden und gemeinsame Sprechtage:
In individuellen Sprechstunden und an gemeinsamen Sprechtagen tauschen sich Eltern mit den Fachlehrpersonen Ihrer Tochter/Ihres Sohnes über deren schulische Leistungen und ihr Verhalten aus. Dies kann auch im Beisein der Tochter/des Sohnes erfolgen. Die individuellen Sprechstunden werden innerhalb September auf der Website der Schule veröffentlicht, die Eltern und Schüler*innen werden über eine Mitteilung im digitalen Register darüber informiert. Eine Anmeldung wird empfohlen. Weiters plant die Schule zweimal im Schuljahr eine Unterrichtsverkürzung für die Abhaltung von Elternsprechtagen,
zu denen die Eltern/Schüler*innen schriftlich eingeladen werden. Die Termine werden auf der Website unter Terminkalender | Gymnasien Meran | Gymme der Schule veröffentlicht.
5.2. Elternversammlungen:
Die Eltern der ersten Klassen werden zu Beginn des Schuljahres zu einem Elternabend eingeladen. Dieser Elternabend bietet den Eltern und Lehrpersonen die Möglichkeit sich kennenzulernen, Informationen über die Klassensituation und eine Vorschau auf die Tätigkeiten des Schuljahres zu erhalten. Im Rahmen dieser Versammlung wählen die Eltern ihre Vertretungen.
Elternabende finden nach Bedarf statt. Die Klassenvorstände, einzelne Fachlehrpersonen oder die Schulführung laden dazu ein.
5.3. Eltern- und Schülerratssitzungen:
Der Elternrat trifft sich mindestens einmal im Schuljahr, und zwar zu Beginn, um Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung sowie für die Zusammenarbeit „Schule-Elternhaus“ zu machen. Der Schülerrat trifft sich in regelmäßigen Abständen, um Vorschläge für die Planung und Organisation des Schulbetriebes zu erarbeiten.
5.4. Klassenratssitzungen:
Der Klassenrat hat die Aufgabe, Vorschläge zur Unterrichts- und Erziehungstätigkeit auszuarbeiten und den gegenseitigen Kontakt zwischen Lehrpersonen, Schüler*innen und Eltern zu fördern. Alle Klassenräte treffen sich aufgrund einer Einberufung der Schulführung im Oktober. Die Schüler*innen und Eltern der Klassen tagen parallel zu den Lehrpersonen; im Anschluss findet eine gemeinsame Sitzung statt. Im März werden Klassenratssitzungen nach Bedarf einberufen. Jedes Mitglied des Klassenrates (Eltern, Schüler*innen und Lehrpersonen) kann die Einberufung beantragen. Außerordentliche Klassenratssitzungen können aufgrund von Notwendigkeiten und besonderen Vorhaben jederzeit einberufen werden. Die Anfragen sind an den Klassenvorstand zu richten, der für die Einladung sorgt.
5.5. Schriftliche Mitteilungen werden über das digitale Register ausgetauscht.
6. ABWESENHEITEN, VERSPÄTUNGEN, FREISTELLUNGEN
6.1. Allgemeines
Die Schüler*innen sind zu einem pünktlichen und regelmäßigen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Dies gilt auch für die Wahlfächer, für die sich ein/e Schüler*in anmeldet.
6.2. Abwesenheiten
Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde wird die Anwesenheit der Schüler*innen kontrolliert; nicht anwesenden Schüler*innen werden im digitalen Register als abwesend eingetragen. Die Abwesenheiten sind von den Eltern oder volljährigen Schüler*innen zu begründen. Die Begründung muss innerhalb von fünf Arbeitstagen im digitalen Register eingetragen werden. Ansonsten ist die Absenz unentschuldigt. Unentschuldigte Absenzen wirken sich gemäß Beschluss des Lehrerkollegiums zu den Bewertungskriterien negativ auf die Verhaltensnote aus.
Es liegt in der Verantwortung der Schüler*innen und deren Eltern dafür zu sorgen, dass alle Absenzen ordnungsgemäß entschuldigt werden.
6.3. Verspätungen
Verspätungen werden von der Lehrkraft im digitalen Register vermerkt. Schüler*innen, die verspätet in die Klasse kommen, müssen sich bei der Lehrkraft für die Verspätung mündlich rechtfertigen.
Abwesenheiten, die länger als 15 Minuten dauern, werden als Absenzen einer gesamten Schulstunde gewertet und sind daher über das digitale Register zu rechtfertigen. Im Falle wiederholter und/oder ungerechtfertigter Verspätungen können auch Verspätungen von weniger als 15 Minuten als einstündige Abwesenheiten gewertet werden.
6.4. Regelungen für Fahrschüler*innen
Fahrschüler*innen, welche die schriftliche Erlaubnis haben, regelmäßig verspätet in den Unterricht zu kommen oder sich vor Unterrichtsende von der Schule zu entfernen, werden für die in der Erlaubnis angegebene Zeit nicht als abwesend eingetragen. Das entsprechende Verzeichnis wird vom Schülersekretariat erstellt und den Klassenräten übermittelt.
6.5. Voraussehbare Absenzen
Voraussehbare Absenzen bis zu drei Tagen werden auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten min. einen Tag im Voraus über das digitale Registerbei Klassenvorstand beantragt. Vorentschuldigungen für den Instrumentalunterricht nehmen die entsprechenden Fachlehrkräfte entgegen. Gründe für voraussehbare Absenzen können sein: ärztliche Visiten, dringende Termine bei Behörden, Prüfungen, Wettbewerbe, Meisterschaften, außerordentliche Ereignisse in der Familie. Bei Abwesenheit wegen Tätigkeiten als Mitglied in einem Verein muss dieser ein Ansuchen an die Schule stellen und die Abwesenheit begründen.
Bei voraussehbaren Absenzen ab vier Tagen entscheidet die Schulführungskraft in Absprache mit dem Klassenvorstand (Antragsfrist: mindestens eine Woche).
6.6. Nicht gerechtfertigte Absenzen
Nicht gerechtfertigte und nicht rechtzeitig gerechtfertigte Absenzen und Verspätungen sind Verstöße gegen die Schulordnung und können im Wiederholungsfalle eine Disziplinarmaßnahme zur Folge haben.
6.7. Freistellungen aus schulischen Gründen
Bei Freistellungen aus schulischen Gründen (Meisterschaften, Choreinsätze, Feiern, Proben, Schülerratssitzungen usw.) legt die zuständige Fachlehrkraft der Schulführungskraft eine Aufstellung der betroffenen Schüler*innen mit Angabe der jeweiligen Klasse vor; die Liste wird von der Schulführungskraft unterschrieben und an den Klassenvorstand übermittelt. Dieser trägt die Abwesenheiten im digitalen Register mit dem Vermerk „im Auftrag“ ein. Die Freistellungen werden nicht als Abwesenheit gezählt.
6.8. Absenzen im Wahlfach
Absenzen im Wahlfach werden bei der jeweiligen Lehrperson getrennt entschuldigt.
6.9. Verlassen der Schule wegen eines Unfalls oder wegen Übelkeit
Sollten Schüler*innen die Schule, aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls an der Schule, vorzeitig verlassen, muss dies im Schülersekretariat/Sekretariat mitgeteilt werden, welches die Eltern umgehend benachrichtigt. Die Schüler*innen dürfen die Schule selbstständig verlassen, sofern dies vom Schülersekretariat mit den Eltern telefonisch vereinbart wurde, die Eltern dies in Echtzeit/umgehend über das digitale Register mitteilen und kein Risiko durch den Gesundheitszustand besteht. Andernfalls müssen sie von den Eltern abgeholt werden.
Schüler*innen, die die Schule aufgrund von anderen unvorhersehbaren Gründen (z.B. Streik der öffentlichen Fahrdienste) verlassen müssen, können dies nur mit einer Genehmigung der Schulführung. Die Genehmigung ist im Schülersekretariat/Sekretariat einzuholen. Abwesenheiten aus vorhersehbaren Gründen (Arztvisiten etc.) sind im Voraus über das digitale Register mitzuteilen.
6.10. Versäumte Unterrichtsinhalte
Unterrichtsinhalte und Aufgabenstellungen, die wegen Verspätungen und Abwesenheiten versäumt worden sind, werden von den Schüler*innen selbständig nachgearbeitet; sofern mit der zuständigen Fachlehrperson nichts anderes vereinbart wurde, geschieht dies unverzüglich. Es gehört zu den Aufgaben der Schüler*innen versäumte Lerninhalte nachzuholen und sich mit der Fachlehrperson abzusprechen bzw. diese anzusprechen.
Versäumte Inhalte sind im digitalen Register in der Beschreibung der Fachstunde (Kalender) vermerkt.
7. TEILNAHME AN KUNDGEBUNGEN
Öffentliche Kundgebungen werden nicht als schulische Veranstaltungen eingestuft oder als Veranstaltungen von schulischem Interesse in den Tätigkeitsplan aufgenommen.
Eine Teilnahme an Kundgebungen wird ermöglicht, wenn erzieherische, gesellschaftliche bzw. schulrelevante Themen der Anlass sind, die Kundgebung schulübergreifend organisiert wird und keine parteipolitischen Ziele verfolgt werden.
Die Entscheidung, ob die Teilnahme während der Unterrichtszeit erlaubt wird, trifft die Schulführungskraft in Abstimmung mit dem Schülerrat von Fall zu Fall.
Die Teilnahme von Schüler*innen an öffentlichen Kundgebungen gilt als gerechtfertigte Absenz, wenn die Eltern bzw. die volljährigen Schüler*innen dies im Voraus über das digitale Register mitteilen und entschuldigen. Die Betreuung der teilnehmenden Schüler*innen während der Kundgebung liegt nicht in der Verantwortung der Schule, da es sich um keine schulische Veranstaltung handelt.
8. DIGITALES REGISTER
Schüler*innen, Eltern und Lehrpersonen erhalten einen Zugangscode für das digitale Register. Mitteilungen, die über das digitale Register an die Schüler*innen und Eltern gesendet werden, gelten als offizielle Mitteilung und die Kenntnis davon wird vorausgesetzt.
Die Accounts der Erziehungsberechtigten sind den Erziehungsberechtigten vorbehalten, da über diese offizielle Mitteilungen versendet und Unterschriften für Einverständniserklärungen sowie Entschuldigungen für Absenzen eingeholt werden. Die Schüler*innen haben ihren eigenen Account.
Bei Verlust des Zugangscodes oder sonstigen Zugangsschwierigkeiten liegt es in der Verantwortung des Nutzers/der Nutzerin, dies umgehend im Sekretariat der Schule bzw. beim didaktischen Systemadministrator zu melden.
Ergänzungen der Schuldordnung für die Nutzung der Schulstelle im „Ex-Museumsgebäude“ in der Galilei Straße Nr. 41
Im Schuljahr 2013/2014 sind auf Grund des Raummangels im Schulgebäude in der Verdistraße 8 zwölf Klassen im ehemaligen Museumsgebäude in der Galileistraße 41 untergebracht.
Die Bestimmungen der Schulordnung haben auch für die Schülerinnen im Museumsgebäude Gültigkeit. Für diese Schulstelle gelten folgende Sonderregelungen:
Organisatorische Regelungen
Die Schulstelle „Ex-Museumsgebäude“ ist an Schultagen von Montag bis Freitag von 07.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Unterrichtszeit ist es den Schülern und Schülerinnen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Direktors gestattet, sich im Schulgebäude aufzuhalten.
Der Zugang zum Gebäude ist über die beiden bestehenden Eingänge möglich.
Falls eine Lehrperson zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse eingetroffen ist, melden die Schülervertreter/innen dies telefonisch im Sekretariat der Schule (Tel. 0473 230028).
Schulfremde Personen haben keinen Zutritt zum Schulgebäude. Die Schülerinnen dürfen sich weder im Hof noch im Gebäude von schulfremden Personen besuchen lassen.
Die Schülerinnen werden vor Beginn des Unterrichts und während der Pause von Lehrpersonen beaufsichtigt.
Bei Stundenwechsel kann sich durch den Wechsel von Lehrpersonen eine kurze unbeaufsichtigte Zeitspanne ergeben. Die Schülerinnen bleiben in dieser Zeit in ihrem Klassenraum, verhalten sich ruhig und diszipliniert und befolgen eventuelle Anweisungen der Schulwartinnen.
Die Schülerinnen können sich während der Vormittagspause im Gebäude und im Hof vor dem Schulgebäude aufhalten. Sie können die Automaten und das Pausenangebot im Erdgeschoss des Gebäudes nutzen.
Zur Einholung von Genehmigungen, die die Dienst habende Lehrperson oder der Klassenvorstand nicht erteilen können, begeben sich die Schülerinnen in das Hauptgebäude und holen beim Direktor oder seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die entsprechende Genehmigung ein. Die Erlaubnis für den Gang in das Hauptgebäude gibt die Dienst leistende Lehrperson. Die Schülerinnen legen die unterzeichnete Genehmigung nach ihrer Rückkehr aus dem Hauptgebäude der Dienst leistenden Lehrperson vor.
Die Schülerinnen dürfen die Außenstelle während des Unterrichts und während der Pause nur in dringenden Fällen mit einer schriftlichen Erlaubnis des Direktors verlassen.
Wenn die im Ex-Museumsgebäude untergebrachten Klassen Räume im Hauptgebäude nutzen, verbringen sie auch die Pause im Hauptgebäude. Den Rückweg an ihre Schulstelle können sie eigenständig antreten.
Den Schülervertreterinnen ist es in der Pause zur Erledigung von verschiedenen organisatorischen Belangen erlaubt, sich in das Sekretariat und die Direktion am Hauptgebäude zu begeben. Diese Gänge an den Hauptsitz werden von der Dienst leistenden Lehrperson im Klassenbuch vermerkt.
Bei Stundenwechsel ist es den Schülerinnen nicht erlaubt, den Hauptsitz aufzusuchen.
Sicherheit, Gesundheit und Sauberkeit
Es ist verboten auf den Fensterbänken zu sitzen.
Für das Verhalten im Brand- und Katastrophenfall gibt es eine eigene Räumungsordnung für die Außenstelle, die strikt zu befolgen ist.
Bei Unwohlsein einer Schülerin verständigt die Dienst leistende Lehrperson das Sekretariat. Für die Schülerinnen steht der Schulwarteraum im Erdgeschoss des Hauptsitzes zur Verfügung. Schülerinnen übernehmen die Begleitung der sich unwohl fühlenden Schülerin in den Erste-Hilfe-Raum.
Das Rauchen ist in allen Räumen und auf dem Schulgelände (auch Schulhof) verboten. Im Eingangsbereich des Gebäudes darf nur vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende geraucht werden, allerdings nicht unmittelbar vor den Türen und unter den Klassenfenstern. Die Zigarettenkippen müssen im dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
Den Schülerinnen wird dringend empfohlen, in der Klasse keine Funktelefone oder Wertsachen zu lassen. Schulmaterialien sind in den verschließbaren Schränken zu verstauen. Die Schule kann für abhanden gekommene Gegenstände keine Haftung übernehmen.
Information und Mitbestimmung
Informationen an die Schülerinnen werden in den entsprechenden Fächern an der Schulstelle hinterlegt. Die Schülervertreterinnen sollen das Klassenfach regelmäßig überprüfen.
Medien und Geräte
Für den Unterricht benötigte Medien und Geräte stehen in den entsprechenden Räumen zur Verfügung. Sie werden nach der Nutzung in den Klassen wieder an ihren Standort zurückgebracht.